Sponsoringbedingungen – Herzenssache Obermain
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Sponsoringvereinbarungen zwischen Herzenssache Obermain und den jeweiligen Sponsorinnen und Sponsoren. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen können individuell getroffen werden.
2. Sponsoringpakete und Beiträge
Herzenssache Obermain bietet folgende Sponsoringpakete an:
- Regionaler Unterstützer: 15 € monatlich oder 162 € jährlich
- Herzenspartner: 30 € monatlich oder 324 € jährlich
- Hauptpartner: 60 € monatlich oder 648 € jährlich
Die jeweiligen Leistungen richten sich nach dem ausgewählten Paket und den dazu veröffentlichten Beschreibungen. Individuelle Absprachen sind möglich.
3. Laufzeit und Kündigung
Bei monatlicher Zahlung ist das Sponsoring monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.
Bei jährlicher Zahlung wird der vereinbarte Jahresbeitrag im Voraus entrichtet. Die Vereinbarung läuft grundsätzlich über den vereinbarten Jahreszeitraum. Eine Beendigung erfolgt zum Ende dieses Zeitraums, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Beginn, Laufzeit und gegebenenfalls abweichende Vereinbarungen werden vor Beginn der Zusammenarbeit festgehalten.
4. Erstattung bereits gezahlter Beiträge
Bereits gezahlte Sponsoringbeiträge werden grundsätzlich nicht erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Leistungen und Sichtbarkeit
Die Präsentation der Sponsoren erfolgt im Rahmen des jeweils vereinbarten Sponsoringpakets. Umfang, Platzierung und Darstellung richten sich nach den vereinbarten Leistungen und den Möglichkeiten von Herzenssache Obermain.
Eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen oder ein bestimmter Werbeerfolg kann nicht garantiert werden.
6. Logos, Namen und bereitgestellte Materialien
Mit der Sponsoringvereinbarung gestattet der Sponsor Herzenssache Obermain, den Unternehmensnamen sowie bereitgestellte Logos und Werbematerialien zur vereinbarten Darstellung im Rahmen des Sponsorings zu verwenden.
Der Sponsor bestätigt, zur Bereitstellung und Nutzung dieser Materialien berechtigt zu sein. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der vereinbarten Zusammenarbeit.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt entsprechend der gewählten Abrechnungsart und der individuell vereinbarten Vereinbarung. Bei jährlicher Zahlung ist der Jahresbeitrag im Voraus fällig. Die Zahlungsdetails werden vor Beginn der Zusammenarbeit abgestimmt.
8. Individuelle Vereinbarungen
Ergänzende Leistungen, besondere Wünsche oder abweichende Vereinbarungen können vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten werden.
9. Redaktionelle Unabhängigkeit
Herzenssache Obermain berichtet unabhängig über regionale Themen. Ein Sponsoring begründet keinen Anspruch auf positive redaktionelle Berichterstattung oder Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte. Bezahlte Werbung und Sponsoring werden, soweit erforderlich, entsprechend gekennzeichnet.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Herzenssache Obermain zu entnehmen.
11. Schlussbestimmungen
Es gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, soweit sie wirksam getroffen wurden und gesetzlich zulässig sind.
