Wer Flächen entsiegeln, Dächer oder Fassaden begrünen oder Bäume pflanzen möchte, kann in Bayreuth noch finanzielle Unterstützung erhalten. Für 2026 stehen im Fördertopf „Blau-Grünes Bayreuth“ nach Angaben der Stadt noch Mittel für etwa drei bis vier Projekte zur Verfügung.
Asphalt und Betonpflaster verhindern, dass Regenwasser natürlich versickert. Außerdem heizen sich versiegelte Flächen im Sommer stark auf und verstärken die Wärmebelastung in der Stadt. Mehr Grün kann dazu beitragen, die Folgen von Hitze und Starkregen abzumildern.
Zuschüsse von bis zu 50 Prozent
Seit Mai fördert die Stadt Bayreuth Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen sowie den Einbau von Zisternen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten.
Das Förderprogramm „Blau-Grünes Bayreuth“ steht Privatpersonen, Vereinen, Gemeinden und Unternehmen offen. Die Vergabe erfolgt nach dem Datum des Antragseingangs. Nach der Förderzusage bleibt ein Jahr Zeit für die Umsetzung.
Informationen und Antragsunterlagen gibt es unter www.bayreuth.de/blau-gruen.
Wettbewerb „Abpflastern“: Flächen melden
Zusätzlich beteiligt sich Bayreuth am deutschlandweiten Wettbewerb „Abpflastern“. Dabei treten Kommunen gegeneinander an, um innerhalb eines Jahres möglichst viele versiegelte Flächen wieder in natürliche Böden und Grünflächen umzuwandeln.
Noch bis zum 31. Oktober 2026 können Flächen im Bayreuther Stadtgebiet gemeldet werden, die seit November 2025 entsiegelt und begrünt wurden. Die Meldung ist über www.abpflastern.de möglich.
Auch kleinere Flächen zählen: Neben größeren Projekten können beispielsweise neu entstandene Grünflächen durch die Umgestaltung von Straßenräumen oder Fußwegen zum Wettbewerb beitragen.
Ein Beispiel: der Landschaftspark Tappertaue
Im Quartier Kreuzstein entsteht mit dem Landschaftspark Tappertaue ein besonders großes Entsiegelungsprojekt. Dort konnten rund zwei Hektar Fläche vom Beton befreit und der zuvor unterirdisch kanalisierte Tappert wieder an die Oberfläche geholt werden.
Quelle: Stadt Bayreuth, Presse-Info Nr. 808 vom 13. Oktober 2026.


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